Bausparvertrag von Schwäbisch Hall
Jetzt 1,95 Prozent effektiven Jahreszins beim Bauspardarlehen sichern
Bausparen ist und bleibt der Wegbereiter in die eigenen vier Wände. Egal, ob Sie einen Neubau, den Kauf einer Bestandsimmobilie, eine energetische Modernisierung oder eine Anschlussfinanzierung im Sinn haben; egal, ob Ihr Fokus auf dem Sparen und staatlichen Förderungen liegt oder ob Sie sich alle Optionen offenhalten wollen: Ein Bausparvertrag von Schwäbisch Hall bietet Ihnen verschiedene attraktive Finanzierungslösungen für individuelle Wohnwünsche. Außerdem sichern Sie sich Ihr Bauspardarlehen zum garantierten effektiven Jahreszins in Höhe von 1,95 Prozent1.
Mit Bausparen jetzt den Niedrigzins für die Zukunft sichern
Eigenkapital bilden
Mit Bausparen bilden Sie gezielt Eigenkapital als Basis für Ihre Finanzierung. Je mehr Eigenkapital Sie haben, umso geringer sind der spätere Finanzierungsbedarf und die dafür anfallenden Kosten.
Fester Darlehenszins
Sichern Sie sich jetzt niedrige Darlehenszinsen für Ihre Wohnwünsche von morgen. So erhalten Sie später einen Finanzierungsbaustein zu einem festen Zinssatz, der heute schon feststeht. Machen Sie sich unabhängig von der Zinsentwicklung der Bauzinsen in der Zukunft.
Flexibel sein
Sie entscheiden, ob Sie Ihren Bausparvertrag zum Bauen, Kaufen, energetischen Modernisieren oder für Ihre Anschlussfinanzierung nutzen. Genießen Sie Wahlfreiheit beim Bauspardarlehen – in Anspruch nehmen oder nicht.
Staatliche Förderung
Bei Berechtigung unterstützt Sie der Staat mit Fördermitteln: Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmersparzulage oder Riester-Zulage. So kommen Sie schneller und günstiger an Ihr Ziel.
Mit Bausparen von Schwäbisch Hall sind Sie für Ihre Wohnwünsche perfekt vorbereitet.
So funktioniert ein Bausparvertrag
Quelle: Bausparkasse Schwäbisch Hall (Stand: Januar 2022)
Für jeden Wohnwunsch der passende Tarif von Schwäbisch Hall
Ihre Vorteile beim Tarif FuchsImmo
Dreifache Förderung vom Staat
Wohnungsbauprämie
Die Wohnungsbauprämie bietet Personen mit geringerem Einkommen die Möglichkeit zur Vermögensbildung und zum Erwerb von Wohneigentum. Sie können diesen Zuschuss ab einem Mindestsparbeitrag von 50 Euro jährlich in Anspruch nehmen.
Arbeitnehmersparzulage
Diese Förderung dient der Vermögensbildung und wird auf vermögenswirksame Leistungen gewährt, die viele Arbeitgeber ihren Beschäftigten zahlen – beispielsweise auf einen Bausparvertrag. Sie erhalten die Zulage mit Auszahlung Ihres Bausparvertrags.
Riester-Förderung
Die Riester-Förderung können Sie für eine Anschlussfinanzierung oder Entschuldung nutzen oder wenn Sie Ihre Immobilie barrierefrei umbauen möchten. Dabei müssen die jeweiligen Voraussetzungen2 erfüllt sein.
So verwalten Sie Ihr Bausparkonto online
Ihr Bausparkonto im OnlineBanking
Sie können Ihr Bausparkonto ganz bequem im OnlineBanking Ihrer Bayerische Bodenseebank verwalten. Für Bankkunden bietet Schwäbisch Hall folgende Services im OnlineBanking:
Bausparkonto im OnlineBanking verwalten
Quelle: Schwäbisch Hall (Stand: September 2023)
Voraussetzungen für die Nutzung
Wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen, können Sie die Services von Schwäbisch Hall im OnlineBanking nutzen:
So aktivieren Sie Ihr ePostfach von Schwäbisch Hall
In der Vertragsübersicht können Sie über das Briefumschlagsymbol oben rechts auf Ihr Bankpostfach sowie die Verbundpostfächer zugreifen. Möchten Sie Ihre Vertragskorrespondenz elektronisch von Schwäbisch Hall erhalten, müssen Sie zunächst der Datenübermittlung zwischen Ihrer Bayerische Bodenseebank und Schwäbisch Hall zustimmen und die Nutzungsbedingungen für das Postfach akzeptieren. In Ihrem Postfach finden Sie folgende Informationen:
Wenn Sie Ihr Postfach freischalten, können Sie gleichzeitig den Benachrichtigungsservice für Schwäbisch Hall einrichten. Hinterlegen Sie einfach Ihre E-Mail-Adresse. Dann werden Sie immer informiert, wenn Sie neue Nachrichten von Schwäbisch Hall ins Postfach bekommen.
Wichtig: Der Benachrichtigungsservice muss für jedes Institut gesondert eingerichtet werden. Nutzen Sie dafür die Funktion "Verbundpostfächer verwalten".
ePostfach von Schwäbisch Hall aktivieren
Quelle: Schwäbisch Hall (Stand: September 2023)
Kontaktieren Sie uns
Wir sind gern persönlich für Sie da. Vereinbaren Sie einfach einen individuellen Beratungstermin bei Ihrer Bayerische Bodenseebank.
Häufige Fragen zum Bausparvertrag
- Repräsentatives Beispiel nach § 17 Abs. 4 PAngV: Tarif XS 06 (Standardzuteilung); Bausparsumme 50.000 Euro; angespartes Guthaben circa 22.500 Euro; Netto-Darlehensbetrag von circa 27.500 Euro; 73 monatliche Zins- und Tilgungsraten für das Bauspardarlehen zu je 395 Euro; Tilgungsdauer 6 Jahre und 1 Monat; jährlicher Sollzinssatz (gebunden) 1,40 Prozent; effektiver Jahreszins (ab Zuteilung des Bausparvertrags) 1,95 Prozent; zu zahlender Gesamtbetrag 29.138 Euro, davon 1.638 Euro Gesamtkosten (inklusive anteiliger Abschlussgebühr von einmalig 800 Euro und die Sollzinsen für das Bauspardarlehen); die Sicherung durch eine Grundschuld setzen wir voraus, dafür anfallende Kosten sind nicht bekannt und hier nicht berücksichtigt. Stand des Angebots: 10. Oktober 2024
- Es gelten Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen bei Wohnungsbauprämie (WoP) und Arbeitnehmersparzulage (ASZ). Die Riester-Zulage gibt es bei Berechtigung und unter weiteren Voraussetzungen. Um alle Prämien/Zulagen auszuschöpfen, ist der Abschluss mehrerer Produkte/Verträge notwendig. Die Beträge sind gerundet.
- Tarifvariante XE kann nur für Maßnahmen zum Klimaschutz oder zur energetischen Sanierung verwendet werden (siehe Vereinbarung "Energetische Verwendungen gemäß § 1 Abs. 4 ABB").
- Weitere Voraussetzungen § 3 ABB; die Vertragslaufzeit bis zur Zuteilung muss mindestens 5 Jahre betragen.
- Abhängig von der Zustimmung der Bausparkasse
- Einmalig nur für unter 28-Jährige in der Tarifvariante FuchsStart; die Höhe des Bonus wird bei Vertragsabschluss mitgeteilt. Weitere Voraussetzungen § 3 ABB
- Mögliche Vertragsänderungen sind von der Zustimmung der Bausparkasse abhängig. Der Anspruch auf das Zinsplus entfällt bei einem Wechsel in den Tarif FuchsImmo. Für Vertragsänderungen fällt ein Entgelt an (siehe "Vereinbarung zu den Entgelten gemäß §17 Abs. 2 ABB").
- Zu versteuerndes Einkommen; der Bruttolohn kann deutlich höher sein.