Gesetzliche Änderungen 2025

Kindergeld, Mindestlohn und Deutschlandticket: Das ändert sich

Zum Jahreswechsel 2025 treten wieder zahlreiche gesetzliche und steuerliche Änderungen in Kraft. Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Änderungen und erfahren, welche Auswirkungen die Neuerungen für Ihre Lebenssituation haben können.

Gesetzliche Änderungen

Das ändert sich rund um den Job und die Rente

Mindestlohn

Zum 1. Januar 2025 steigt der Mindestlohn von bisher 12,41 Euro auf 12,82 Euro pro Stunde. Dies ist die zweite Erhöhung in Folge zum Jahreswechsel. Auch die Verdienstgrenze für Minijobs wird erneut angehoben. Statt der bisher erlaubten 538 Euro monatlich dürfen Minijobber ab Anfang des Jahres 556 Euro verdienen. Somit steigt die Jahresverdienstgrenze auf 6.672 Euro.

Grundfreibetrag

Bereits Anfang Dezember konnten sich Angestellte über ein kleines Weihnachtsgeschenk freuen: Der Grundfreibetrag wurde rückwirkend für 2024 um 180 Euro auf 11.784 Euro angehoben. Der Nettolohn im Dezember fiel daher höher aus.

Ab dem 1. Januar 2025 steigt der Grundfreibetrag dann um weitere 312 Euro auf 12.096 Euro. Aktuell ist geplant, dass der Freibetrag 2026 erneut steigen soll, dann auf 12.348 Euro.

Rentner können sich über mehr Geld freuen

Auch 2025 können sich Rentner über eine Erhöhung ihrer Bezüge freuen. Geplant ist eine Erhöhung der Renten um 3,5 Prozent. Sicher ist die Erhöhung allerdings noch nicht – das Bundeskabinett legt die exakte Erhöhung erst im Frühjahr 2025 fest. Die aktuelle Konjunkturlage und Lohnentwicklung spielen bei der Festlegung der Rentenerhöhung eine wichtige Rolle.

Das ändert sich für Familien

Änderungen beim Kindergeld und Kinderfreibetrag

2025 steigt das Kindergeld. Ab Jahresbeginn erhalten Eltern 255 Euro pro Monat und Kind, das sind 5 Euro mehr als im Vorjahr. Aktuell ist geplant, dass das Kindergeld auch 2026 noch einmal angehoben werden soll, dann auf 259 Euro.

Auch beim Kinderfreibetrag gibt es Änderungen. Dieser kann über die Steuererklärung geltend gemacht werden und senkt das zu versteuernde Einkommen. Mit Jahresbeginn steigt der Freibetrag auf 6.672 Euro pro Kind, das ist ein Anstieg um 60 Euro. Für 2026 ist eine weitere Erhöhung auf 6.828 Euro geplant.

Ob sich das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag mehr für Eltern lohnt, prüft das zuständige Finanzamt.

Grenze für beitragfreie Familienversicherung ändert sich

Für Familien mit Kindern sowie Ehepaare mit nur einer erwerbstätigen Person gelten ab dem neuen Jahr neue Regelungen für die beitragsfreie Familienversicherung. Ab 2025 können Kinder und Partner ohne eigenes Einkommen beitragsfrei mitversichert sein, wenn ihre eigenen Einkünfte höchstens 535 Euro im Monat betragen. Die alte Grenze lag bei 505 Euro im Monat.

Das ändert sich bei der Bahn und auf der Straße

Das Deutschlandticket wird teurer

Ab 2025 müssen Sie für das Deutschlandticket tiefer in die Tasche greifen. Statt 49 Euro kostet es 58 Euro. Auch die rabattierten Tickets für Studenten werden teurer. Zum Beginn des Wintersemesters 2025/26 steigen hier die Kosten von 29,40 Euro auf voraussichtlich 34,80 Euro. Die Länder haben allerdings nach wie vor die Möglichkeit, Vergünstigungen für Azubi-, Schüler- oder Sozialtickets anzubieten.

Preise für Bahntickets steigen

Bereits zum 15. Dezember erhöht die Deutsche Bahn ihre Preise. Die Kosten für die sogenannten Flexpreise steigen um 5,9 Prozent. Zudem soll die Stornierung von Flexpreisen ab sieben Tagen vor dem ersten Geltungstag kostenpflichtig werden. Nicht betroffen von den Preissteigerungen sind die Spar- und Supersparpreise.

Höhere Klima-Steuer hat Auswirkungen auf den Benzinpreis

Ab Januar 2025 erhöht sich die CO2-Steuer von 45 Euro auf 55 Euro pro Tonne CO2. Der Autoclub Europa (ACE) schätzt, dass dies die Preise für Benzin und Diesel um voraussichtlich 3 Cent pro Liter ansteigen lassen wird.

Das ändert sich beim Wohnen und der Energieversorgung

Photovoltaik

Wer mit seiner eigenen Photovoltaik-Anlage Strom erzeugt, und diesen gegen Bezahlung ins öffentliche Netz einspeist, tut dies bei kleineren Anlagen seit 2022 steuerfrei. Wann eine Anlage als klein gilt, richtete sich bisher nach der Art des Gebäudes. Für ab 2025 angeschaffte kleine Anlagen soll die Steuerbefreiung für alle Gebäudearten einheitlich gelten: Maximal zulässig ist dann eine Bruttoleistung von 30 Kilowatt Peak je Wohn- oder Gewerbeeinheit. Wer diese Freigrenze überschreitet muss Einnahmen aus der Stromerzeugung vom ersten Euro an versteuern.

Neuerungen bei der Post

Ab dem 1. Januar 2025 gilt das neue „Gesetz zur Modernisierung des Postrechts“. Ab diesem Zeitpunkt darf die Zustellung von Briefen bis zu drei Tage dauern. Zudem müssen Pakete über 10 Kilo eine sichtbare Gewichtsanzeige aufweisen. Es wird zudem erwartet, dass das Porto 2025 erneut steigen wird. Die Bundesnetzagentur hat bereits angekündigt, dass sie eine Portoerhöhung erlauben wird. Ein Standardbrief könnte dann statt bisher 85 Cent 95 Cent kosten. Eine Entscheidung wird zum Ende des Jahres 2024 erwartet.

USB-C wird Standard

Ab dem 28. Dezember 2024 sind Hersteller von Smartphones, Tablets und weiteren elektronischen Geräten zum einheitlichen USB-C-Ladekabelstandard verpflichtet. Die Europäische Union möchte mit dieser Vorgabe zur Reduzierung von Elektroschrott beitragen, denn ein einheitliches Kabel, das auf mehrere Geräte passt, spart Geld und verhindert Kabelsalat.

Im Video: Das ändert sich 2025

Quelle: VR-NetWorld GmbH (Stand: 19. Dezember 2024)

Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen und kurze Hinweise sowie lediglich einen groben Überblick über die Änderungen an gesetzlichen Regelungen 2025. Er erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch Ihren Rechtsanwalt, Ihren Steuerberater oder durch das jeweilig zuständige Amt nicht ersetzen.

Zuletzt aktualisiert am 20. Dezember 2024