"Das Arbeitsverhältnis ist zeitlich befristet und endet am …" – Mit dieser Vertragsklausel starten viele Absolventen in den Beruf. Planungssicherheit bietet ein befristeter Arbeitsvertrag nicht, aber immerhin die Möglichkeit, Berufserfahrung zu sammeln.
Befristeter Arbeitsvertrag
Berufseinstieg mit Verfallsdatum
Grundlos befristet
Warum Sie ein Arbeitgeber befristet einstellt, muss er in den ersten zwei Jahren nicht begründen. Danach muss ein Sachgrund vorliegen, etwa Krankheitsvertretung oder Projektarbeit. Start-up-Unternehmen genießen "Welpenschutz": Bis zu vier Jahre dürfen sie ihre Mitarbeiter befristet beschäftigen – auch ohne Grund. Nach Ablauf der Frist oder des Beschäftigungszwecks endet das Arbeitsverhältnis, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Versehentlich unbefristet
Ein befristeter Vertrag lässt Arbeitgebern mehr Spielraum - allerdings nicht, was die Formalien angeht. Macht der Chef einen der folgenden Fehler, kann aus befristet automatisch unbefristet werden:
- Wann der Vertrag genau endet, ist nicht klar ersichtlich.
- Die Befristung wurde nicht schriftlich festgehalten.
- Am ersten Arbeitstag fehlen die Unterschriften unter der Fristvereinbarung.
Handeln Sie mehr Zeitpuffer aus
Ein befristeter Arbeitsvertrag ist für die meisten Berufseinsteiger ein Kompromiss. Immerhin hat man schon mal einen "Fuß in der Tür". Und wer gut und engagiert arbeitet, erhöht seine Chance, in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen zu werden.
Führt der Weg in den Traumberuf nur über einen befristeten Vertrag, können Sie versuchen, vorab mehr Zeitpuffer auszuhandeln. Robert Erdrich, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bonn, rät auszuhandeln, dass auf eine Probezeit verzichtet wird. So gilt von Beginn an eine Kündigungsfrist von vier statt zwei Wochen.
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Hinweis: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können keine Rechtsberatung ersetzen.
Zuletzt aktualisiert am 17. Dezember 2013.