Veränderungen rund ums Haus oder längeres Fernbleiben vom Eigenheim können Einfluss auf die Versicherungspolice haben. Wer eine Risikoerhöhungen nicht meldet, riskiert seinen Versicherungsschutz.
Risikoerhöhung: Versicherung informieren
Den Versicherungsschutz immer anpassen
Höheres Einbruchrisiko durch Gerüst am Eigenheim
Ein Gerüst am Haus kann eine größere Gefahr sein, da Einbrecher dadurch eine Hilfe für den Einstieg bekommen. Diese Risikoerhöhung für einen Einbruch sollten Hausbesitzer ihrer Versicherung melden, um im Fall der Fälle nicht auf ihrem Schaden sitzen zu bleiben. "Durch das Gerüst ändert sich die Gefahrenlage der Wohnung. Das müssen Eigentümer oder Mieter der Hausratversicherung melden, sonst riskieren sie ihren Versicherungsschutz", erklärt Michael Urban, Schadensexperte beim Infocenter der R+V Versicherung in Wiesbaden.
Risikoerhöhung durch Leerstand länger als 60 Tage
Auch der Leerstand einer Wohnung oder eines Hauses kann für die Versicherung relevant sein. Sind die Bewohner länger als 60 Tage außer Haus, sollte die Versicherung dies wissen. "Versicherten ist oft nicht bewusst, dass Veränderungen in der Umgebung Einfluss auf ihren Versicherungsschutz haben können", so R+V-Experte Michael Urban. Wer also längere Auslandsaufenthalte unternehmen will oder einen Umzug über einen längeren Zeitraum plant, der sollte dies der Versicherung mitteilen.
Höheres Brandrisiko
Auch Veränderungen der Umgebung können den Versicherungsschutz beeinflussen. Eröffnet beispielsweise ein neuer Reifenhandel in der Nachbarschaft, erhöht dies das Brandrisiko. Das kann natürlich auch für andere Gewerbebetriebe relevant sein. Die Wohngebäudeversicherung könnte in diesem Fall betroffen sein. Ein Hinweis an den Versicherer ist dann sinnvoll.
Meldung ist nicht unbedingt mit Mehrkosten verbunden
R+V-Experte Urban empfiehlt, der Versicherung im Zweifelsfall immer sofort und schriftlich mitzuteilen, wenn sich etwas an den äußeren Bedingungen ändert. Das Versicherungsunternehmen prüft dann, ob sich die Risikolage verändert hat. "Meistens müssen die Versicherten nicht einmal mehr bezahlen."
Zuletzt aktualisiert am 3. Juni 2014