Mit der richtigen Reiseapotheke fährt es sich entspannter in den Urlaub. Vor allem bei Reisen ins Ausland lohnt es sich, sinnvoll auszuwählen.
Reiseapotheke sinnvoll zusammenstellen
Gut gerüstet auf die Reise
Individuelle Zusammenstellung
Ins Reisegepäck gehört auch eine Reiseapotheke. Schließlich soll die Urlaubstimmung während der Reise nicht getrübt werden. Es stellt sich aber die Frage, was in die Reiseapotheke hinein gehört. Im Grunde kann dies nur jeder für sich selbst beantworten, denn nicht auf jeder Reise bestehen die gleichen Krankheitsrisiken. "Auf eine Safaritour nach Kenia sollte man mehr Medikamente mitnehmen als bei einem Städtetrip nach Kopenhagen. Bei einer Trekkingtour durch Südostasien braucht man eine andere Reiseapotheke als bei einem Familienurlaub in Spanien“, sagt Erika Fink, Präsidentin der Bundesapothekerkammer.
Keine Apotheke in der Nähe
Grundsätzlich kann man sich an der eigenen Hausapotheke orientieren. Hinzu kommen dann noch Mittel gegen Übelkeit, falls diese auf Reisen üblicherweise auftritt. Auch etwas gegen Reisedurchfall kann sinnvoll sein. Wer bestimmte Medikamente dauerhaft benötigt, darf diese natürlich auch nicht vergessen. Die Bundesapothekerkammer weist daraufhin, dass man sich im Urlaubsland nicht darauf verlassen kann, die richtigen oder benötigten Medikamente auch zu bekommen. In Ländern mit unzureichender Gesundheitsversorgung gebe es häufig keine Apotheke in der Nähe oder das Medikament sei nicht verfügbar. Auch die Fremdsprache könne bei Medikamenten zu einem Problem werden, etwa weil Wirkstoffe anders vermarktet würden.
Auslandskrankenversicherung ins Gepäck
Eine gute Reiseapotheke ist wichtig – sie ersetzt aber nicht den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung. Bei starken oder länger anhaltenden Beschwerden ist der Rat eines Arztes in jedem Fall sinnvoll. Die Auslandskrankenversicherung bietet umfassende Leistungen bei Erkrankungen oder Unfällen im Ausland und übernimmt Kosten, die die gesetzliche oder private Krankenversicherung nicht trägt. Hierzu zählt beispielsweise auch die Kostenübernahme für Rücktransporte.
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Zuletzt aktualisiert am 3. Juni 2014